Vielmehr sei der Wechsel zum Du und wieder zurück zum Sie, wohl auch wegen der im Vergleich zu anderen Verhandlungen etwas formloseren Natur der Vergleichsverhandlung, quasi in der Hitze des Gefechts geschehen. Er habe sich an der Verhandlung darauf konzentriert, das in den Tagen zuvor vom Schiedsgericht intensiv erarbeitete und finalisierte Exposé mit dessen vorläufiger Beurteilung der Methodenfrage (act. 4/5, Abschnitt 1) vorzutragen und die weiteren Überlegungen des Schiedsgerichts darzulegen. Dem Wechsel in der Anredeform habe er keine Bedeutung zugemessen, er habe ihn nicht für erklärungsbedürftig gehalten.