3.1. Die Streitigkeit zwischen den Parteien entspringt einem Baurechtsvertrag vom 22. Oktober 1985 zwischen der damaligen "H._____" … als Eigentümerin eines Grundstücks in der Stadt I._____, deren Rechtsnachfolgerin die Gesuchsgegnerin ist, und der damaligen J._____ Hotel I._____ AG als Baurechtsberechtigten. Baurechtsberechtigte am 28. Mai 2020 war die Gesuchstellerin. Das Baurecht lief am 28. Mai 2020 ab. Die Parteien konnten keine Einigung über die Höhe der Heimfallsentschädigung gemäss Art. 779d ZGB bzw. Ziff. 3.1 des Baurechtsvertrags erzielen. Für diesen Fall sieht der Baurechtsvertrag in Ziff. 3.2 wie folgt ein Schiedsverfahren vor (vgl. act. 4/3 S. 4).