Schiedsrichter ernannt habe. Dieser habe das Amt nach dem üblichen "conflict check" angenommen (act. 32 und 33). Nach entsprechendem Hinweis der Gesuchsteller vom 7. Oktober 2021 (act. 34) ging am 8. Oktober 2021 noch eine schriftliche Annahmeerklärung von Fürsprecher Z._____ ein (act. 37). Es sind keine objektiven Gründe für eine Ablehnung von Fürsprecher Z._____ ersichtlich, und die Gesuchsteller haben auch nichts dergleichen eingewendet.