2.9. Mit Eingabe vom 20. September 2021, die in Kopie auch den Gesuchstellern zuging, teilte der Gesuchsgegner u.a. mit, dass er Rechtsanwalt Dr. X._____ als Rechtsvertreter im vorliegenden Ernennungsverfahren mandatiert habe (act. 29). Eine Vollmacht wurde nicht eingereicht, weshalb Rechtsanwalt Dr. X._____ nicht ins Rubrum des vorliegenden Verfahrens aufzunehmen ist. 2.10. Mit Eingabe vom 30. September 2021 äusserten sich die Gesuchsteller unaufgefordert zur Eingabe des Gesuchsgegners vom 20. September 2021 (act. 30).