2.7. Mit Schreiben vom 21. Juli 2021 stellte das Gericht den Parteien einen begründeten Vergleichsvorschlag zu (act. 18/1-2 und 19). Der Gesuchsgegner nahm diesen mit Eingabe vom 29. Juli 2021 an (act. 20 und 21). Die Gesuchsteller unterbreiteten mit wiederum sehr ausführlicher Eingabe vom 27. August 2021 einen abgeänderten Vergleichsvorschlag (act. 24), den der Gesuchsgegner mit Eingabe vom 10. September 2021 ablehnte. Dabei merkte der Gesuchsgegner an, dass – falls es nicht dazu kommen sollte, die vorliegende Streitsache durch die ordentlichen Gerichte beurteilen zu lassen – ihm Gelegenheit zu geben wäre, selbst einen geeigneten Schiedsrichter zu bezeichnen (act.