2.6. Die Gesuchsteller wurden mit Verfügung vom 25. Juni 2021 aufgefordert, insbesondere zu den obgenannten Ausführungen des Gesuchsgegners in seiner Eingabe vom 21. Juni 2021 Stellung zu nehmen (act. 14). Mit sehr ausführlicher Eingabe vom 8. Juli 2021 (act. 15, 16 und 17/16-17) äusserten sich die Gesuchsteller dahingehend, dass sie an ihrem Gesuch um gerichtliche Ernennung des zweiten Schiedsrichters festhalten würden (act. 15, insb. S. 8).