2.5. Mit Verfügung vom 27. Mai 2021 wurde dem Gesuchsgegner Frist zur Stellungnahme angesetzt (act. 10), welche innert erstreckter Frist (act. 11 f.) mit Eingabe vom 21. Juni 2021 einging (act. 13). Der Gesuchsgegner führte u.a. aus, dass die Gesuchsteller bereits Anfang 2021 eine Klage betreffend Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft C._____-Weg 1, D._____, direkt beim Bezirksgericht Zürich eingeleitet hätten (Prozess-Nr. CG210009-L). Es läge daher in prozessökonomischer Hinsicht im Interesse aller Parteien, (auch) die vorliegende Streitsache durch die ordentlichen Gerichte beurteilen zu lassen (act. 13, insb. Ziff. 3 und 8).