2.2. Mit Verfügung vom 10. Mai 2021 wurden die Gesuchsteller aufgefordert, einen Kostenvorschuss von Fr. 8'000.– zu leisten (act. 4). Am 18. Mai 2021 erkundigte sich der Gesuchsteller 1 telefonisch, auf welche Norm sich die Höhe des Kostenvorschusses stütze, was ihm erläutert wurde (act. 5). 2.3. Mit Eingabe vom 20. Mai 2021 machte der Gesuchsteller 1 einen Widerspruch in den Formulierungen der Dispositivziffern 2 und 3 der Verfügung vom 10. Mai 2021 (act. 4) geltend und beantragte entsprechende Korrektur (act. 6). -4- Nach telefonischer Erläuterung zog der Gesuchsteller 1 das Korrekturgesuch zurück (act. 7).