6.2. Gemäss den unwidersprochen gebliebenen und mit Zustellnachweisen bestätigten Ausführungen der Gesuchstellerin wurde der Schiedsspruch vom 5. Januar 2021 den damaligen Vertretern der Parteien am selben Tag elektronisch zugestellt (act. 9/13). Nach Art. 2 der SIA-Schiedsregeln 150/2018 ist die Zustellung auf elektronischem Wege zulässig (act. 9/14). Der Gesuchsgegner stellte die Zustellung des Schiedsspruchs nicht in Abrede (act. 12).