Er habe versucht, schmutzige Wäsche zu waschen und den Gesuchsgegner in ein schlechtes Licht zu rücken. Im Rahmen der Strafuntersuchung sei der Originalvertrag beschlagnahmt worden. Die Unterschrift auf dem Vertrag habe er, der Gesuchsgegner, nicht gefälscht. Die Gesuchstellerin versuche, sich hinter einer Schutzbehauptung zu verstecken und -5-