6. Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 (act. 14) wurde die Eingabe des Gesuchsgegners der Gesuchstellerin zur Kenntnisnahme zugestellt. Diese reichte am 4. Juni 2021 (act. 15) eine weitere Eingabe ein, welche dem Gesuchsgegner am 8. Juni 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (act. 17). Das Verfahren erweist sich als spruchreif. II.