5. Am 28. April 2021 (act. 11) setzte die Verwaltungskommission dem Gesuchsgegner sodann Frist zur freigestellten Stellungnahme an. Mit Eingabe vom 6. Mai 2021 (act. 12) stellte dieser die folgenden Anträge: "1. Es sei das Gesuch um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung vom 29. März 2021 zu beseitigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchstellerin."