2. Mit Eingabe vom 29. März 2021 (act. 1) liess die Gesuchstellerin durch ihren Rechtsvertreter beim Obergericht des Kantons Zürich um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung ersuchen und folgende Anträge stellen: "1. Es sei der Abschreibungsbeschluss vom 5. Januar 2021 im Schiedsverfahren nach SIA-Norm 150/2018 in Sachen B._____, Winterthur / A._____ GmbH, Zürich für vollstreckbar zu erklären und der Gesuchstellerin eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung auszustellen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Gesuchsgegners."