I. 1. Am 5. Januar 2021 fällte der Einzelschiedsrichter Rechtsanwalt Dr. C._____ in einem zwischen B._____ (fortan: Gesuchsgegner) und der A._____ GmbH (fortan: Gesuchstellerin) bestehenden Rechtsstreit einen Abschreibungsbeschluss (Nr. AGU/MIM/sib/X10610218, act. 3/9). Darin entschied er, dass das Verfahren infolge Verzichts des dortigen Klägers und hiesigen Gesuchgegners auf dessen Durchführung als erledigt abgeschrieben werde (Dispositiv-Ziffer 3).