4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen; über eine allfällige Parteientschädigung für das Ernennungsverfahren sowie deren Höhe wird das Schiedsgericht zu befinden haben. 5. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: − die Vertreter der Gesuchstellerin, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchstellerin, − die Gesuchsgegnerinnen, − Rechtsanwalt Dr. K._____, L._____, ... [Adresse], − die Obergerichtskasse. Zürich, 23. April 2021 -9-