1. In Gutheissung des Gesuches der Gesuchstellerin wird Rechtsanwalt Dr. K._____, L._____, ... [Adresse], für die zwischen den Parteien bestehende Streitigkeit betreffend den Vertrag für Ingenieurleistungen Nr. 1008 2003 vom 4. September 2014 als Parteischiedsrichter der Gesuchsgegnerinnen ernannt. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 8'000.- festgesetzt und mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Die Kosten des Verfahrens werden einstweilen von der Gesuchstellerin bezogen; über deren definitive Tragung wird das Schiedsgericht zu entscheiden haben.