schiedsrichter für die Gesuchstellerin. Die Verwaltungskommission hat sodann als juge d'appui für die Gesuchsgegnerinnen einen Parteischiedsrichter zu ernennen (Art. 7 Abs. 5 SIA Richtlinie 150 [1977]). Auf entsprechende Anfrage (act. 8 und 10) hin hat sich Dr. K._____, L._____, ... [Adresse], bereit erklärt, das Amt als Parteischiedsrichter auszuüben. Er hat keine näheren Beziehungen bzw. Interessenkonflikte zu einer der Prozessparteien (vgl. act. 12). Dr. K._____ ist damit in der massgebenden Schiedssache als Parteischiedsrichter für die Gesuchsgegnerinnen zu ernennen. IV.