Am 2. September 2019 habe die Gesuchstellerin diese den Gesuchsgegnerinnen angezeigt und die Mängelbehebung verlangt. Da das Mediationsverfahren nicht zielführend gewesen sei, habe sie, die Gesuchstellerin, in der Folge den Prozessweg eingeleitet. Am 10. November 2020 habe sie den Gesuchsgegnerinnen Rechtsanwalt Dr. D._____, I._____ AG, ... [Adresse], als Einzelrichter für das Schiedsgerichtsverfahren vorgeschlagen bzw. eventualiter als den von ihr zu bestimmenden Parteischiedsrichter für ein Dreierschiedsgericht angezeigt. Gleichzeitig habe sie den Gesuchsgegnerinnen Frist zur Bestimmung ihres Parteischiedsrichters angesetzt.