2. Mit Verfügung vom 20. Januar 2021 (act. 4) forderte die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich die Gesuchstellerin auf, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde. Der Kostenvorschuss ging innert Frist am 27. Januar 2021 ein (act. 5).