"1. Es sei durch das angerufene Obergericht ein Schiedsrichter zu ernennen, der zusammen mit dem von der Klägerin bestimmten Schiedsrichter RA Dr. D._____, den Obmann bezeichnet, damit ein Dreierschiedsgericht einberufen werden kann. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten."