3. Den der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 10. Dezember 2020 auferlegten Kostenvorschuss von CHF 4'000.- (act. 4) leistete diese am 17. Dezember 2020 innert Frist (act. 6). Mit Verfügung vom 8. Januar 2021 (act. 7) forderte die Verwaltungskommission die Rechtsvertreter der Beklagten des Schiedsverfahrens unter Ansetzung einer Frist von 10 Tagen auf, ihr mitzuteilen, ob sie die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren vertreten würden, und bejahendenfalls eine Vollmacht einzureichen sowie in der Schweiz ein Zu- -3-