3. Die Kosten des Verfahrens werden vom Schiedsrichter C._____, D._____- Str. …, E._____ [Ortschaft], bezogen. -3- 4. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: - den Vertreter der Klägerin, zweifach, für sich und die Klägerin, - den Vertreter der Beklagten, zweifach, für sich und die Beklagte, - den Schiedsrichter Dr. C._____, D._____-Str. …, E._____ [Ortschaft]. Zürich, 29. Mai 2020 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Verwaltungskommission Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Leu versandt am: