Jedoch hatte der Gesuchsgegner selbst spätestens am 2. September 2019 von den erfolglosen Kontaktversuchen Kenntnis (act. 4/24). Trotzdem verweigerte er in der Folge ganz bewusst die Bekanntgabe der massgeblichen Kontaktdaten und verhinderte damit eine gemeinsame Ernennung des Obmannes. Insgesamt betrachtet ist dieses Verhalten des Gesuchgegners ebenfalls als treuwidrig zu qualifizieren.