act. 4/14-15), ersuchte ihr Parteischiedsrichter Dr. E._____ in der Folge um Terminvorschläge für die Bestellung eines Obmannes (act. 4/17, act. 4/21). Dieser Aufforderung kam der gesuchsgegnerische Parteischiedsrichter nicht nach. Zwar gelangte er wohl gar nie in den Besitz dieser Schreiben, welche allesamt dem Absender retourniert wurden (act. 4/18 und act. 4/22). Jedoch hatte der Gesuchsgegner selbst spätestens am 2. September 2019 von den erfolglosen Kontaktversuchen Kenntnis (act. 4/24).