2.4. Im Weiteren ergibt sich eine Säumnis des Gesuchsgegners aus seinem treuwidrigen Verhalten im Rahmen der Bestellung des Obmannes. Aus der ins Recht gereichten Korrespondenz geht hervor, dass die Gesuchstellerin den Gesuchsgegner und Dr. E._____ mehrfach anschrieb und versuchte, das Verfahren fortzuführen. Während sie sich anfänglich auf die Ablehnung des gesuchsgegnerischen Parteischiedsrichters fokussierte (act. 4/10-11, - 11 -