auch nicht aus den Akten (act. 4/2-28). Mit seinem Beitritt als ordentliches Mitglied hat sich der Gesuchsgegner den in den Statuten der Gesuchstellerin und den in den damit einhergehenden Erlassen und Reglementen enthaltenen Bestimmungen unterworfen (act. 4/3 Art. 14 Abs. 3, act. 4/2 Art. 10 lit. h, act. 4/2 Art. 15 lit. h, act. 4/2 Art. 4). Diese sind demnach für die Frage der gültigen Bestellung des Schiedsgerichts massgeblich (vgl. Art. 361 Abs. 1 ZPO). Nach Art. 360 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 35 Abs. 1 der Statuten 2007 (act. 4/2) tagt das Schiedsgericht in Dreierbesetzung. Art. 35 Abs. 2 der Statuten sowie Art.