Infolge der fehlenden Erreichbarkeit von Dr. E._____ habe sie, die Gesuchstellerin, sich im August 2019 an den Gesuchsgegner gewandt und ihn ersucht, eine aktuelle Adresse von Dr. E._____ bekannt zu geben oder einen anderen Schiedsrichter zu ernennen. Am 2. September 2019 habe dieser in Aussicht gestellt, Ende September 2019 zum Ersuchen Stellung zu nehmen. Eine Antwort sei aber nie eingetroffen, weshalb sie, die Gesuchstellerin, gegenüber dem Gesuchsgegner am 1. November 2019 ihre Anliegen schriftlich wiederholt habe.