__ in dieser Angelegenheit zu erreichen. Nachdem der Gesuchsgegner die Gesuchstellerin am 19. Oktober 2018 unter anderem darüber orientiert habe, dass er jegliche Information zur Person des von ihm ernannten Parteischiedsrichters ablehne und jener zudem seit einiger Zeit im Ausland tätig sei, habe die Gesuchstellerin ihn am 7. Dezember 2018 unter Berücksichtigung der Frist von 30 Tagen aufgefordert, einen neuen Schiedsrichter zu bezeichnen. Eine -6-