2. Mit Verfügung vom 8. Mai 2020 (act. 5) wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde. B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner) wurde die Verfügung per A-Post zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 5). Der Kostenvorschuss ging innert Frist am 18. Mai 2020 ein (act. 6).