"Im Schiedsverfahren zwischen dem Gesuchsgegner und der Gesuchstellerin betreffend Entscheid der Spruchkammer (Standeskommission) der Gesuchstellerin in Sachen C._____ GmbH gegen den Gesuchsgegner vom 2. November 2017 sei gestützt auf Art. 362 Abs. 1 lit. b ZPO in Verbindung mit Art. 356 Abs. 2 lit. a ZPO und § 46 GOG ersatzweise ein zweiter Schiedsrichter zu ernennen, damit das Schiedsverfahren fortgesetzt werden kann; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners."