4. Mit Verfügung vom 13. August 2020 wurde der Gesuchsgegnerin sodann das rechtliche Gehör gewährt (act. 13), wobei die Zustellung gemäss Verfügung vom 21. Januar 2020 androhungsgemäss mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt erfolgte (act. 14). Innert Frist ging keine Stellungnahme der Gesuchsgegnerin ein. Es ist damit von einem Verzicht auf Stellungnahme auszugehen (act. 13 Dispositiv-Ziffer 1). III.