in Albanien] die erfolgreiche Zustellung (act. 11). Die Originalakten gingen am Obergericht am 4. August 2020 ein (act. 10). Darin bestÃĪtigte das Gericht in C._____ die Zustellung der massgeblichen Unterlagen an den Vertreter der Gesuchsgegnerin, D._____, am 15. Mai 2020 (act. 10 S. 5). Innert angesetzter Frist bezeichnete die Gesuchsgegnerin in der Schweiz kein Zustellungsdomizil.