Zudem wurde die Gesuchsgegnerin verpflichtet, die Kosten für das Schiedsverfahren zu tragen und der Gesuchstellerin solche in der Höhe von Fr. 186'000.- zuzüglich Zins zurückzuerstatten, sowie der Gesuchstellerin Beträge von Fr. 705'682.04, Euro 43'361.58 sowie von RSD 2'393.54, je zuzüglich Zins, als Ersatz für die bei ihr angefallenen Prozesskosten und weiteren Kosten zu entrichten. Alle weiteren Klagen bzw. Begehren wurden abgewiesen (act. 3/1 Rz 476). 2. Mit Eingabe vom 17. Januar 2020 gelangte die Gesuchstellerin ans Obergericht des Kantons Zürich und liess die folgenden Anträge stellen (act. 1):