Dies habe auch ein als Zeuge einvernommener Fachmann bestätigt. Trotz dieser Sachlage sei die Gesuchsgegnerin im Schiedsverfahren unterlegen. Rund sechs Monate nach der Verhandlung habe die Mehrheit des Schiedsgerichts sämtliche Behauptungen der Gesuchsgegnerin zurückgewiesen und zugunsten der Gesuchstellerin entschieden. Das Schiedsurteil, welches sich auf das CISG stütze, sei böswillig und missachte die Regeln des Schuldrechts. Eine Auseinandersetzung mit dessen Regeln fehle. Die Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichts habe mehrere Aspekte als ungewiss dargestellt.