Der massgebliche Schiedsspruch basiere auf dem Prinzip von Treu und Glauben und verstosse gegen die grundsätzlichen Prinzipien des Rechtswesens. Obwohl der dem Schiedsverfahren zugrunde liegende Rechtsstreit eine technische Angelegenheit betroffen habe, habe das Schiedsgericht kein entsprechendes Gutachten eingeholt. Die seitens der Parteien ins Recht gereichten technischen Berichte hätten ergeben, dass die Maschine nicht den technischen Spezifikationen entsprochen habe. -5-