___, Att-at-Law Assoc. Prof. Dr. Y2._____ und Dr. Y3._____ indes nicht mehr notwendig ist, kann das vorliegende Verfahren ohne entsprechende Zustellbestätigung fortgeführt werden. 5. Mit Schreiben vom 5. Mai 2020 (act. 15) wurde die Eingabe der Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin schliesslich zur Kenntnis zugestellt. II.