2. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 liess die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Zürich durch ihre Rechtsvertreterin hinsichtlich des besagten Schiedsspruchs um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung ersuchen (act. 1). Den ihr mit Verfügung vom 13. Januar 2020 (act. 4) auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- leistete sie am 28. Januar 2020 innert Frist (act. 7).