1. Am 27. März 2019 fällte das ad hoc-Arbitral Tribunal, bestehend aus den Schiedsrichtern C._____, D._____ und E._____, in einem zwischen der A._____ S.p.a. (nachfolgend: Gesuchstellerin) und der B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) bestehenden Rechtsstreit einen Schiedsspruch (act. 3/1). Darin wurde die Klage der dortigen Klägerin und hiesigen Gesuchsgegnerin unter Hinweis auf die gegenteilige Meinung eines Schiedsgerichtsmitgliedes abgewiesen und die Gesuchsgegnerin verpflichtet, der Beklagten und hiesigen Gesuchstellerin EUR 60'000.- zu bezahlen.