4. Es werde keine Parteientschädigungen zugesprochen; über eine allfällige Parteientschädigung für das Ernennungsverfahren sowie deren Höhe wird das Schiedsgericht zu befinden haben. 5. Schriftliche Mitteilung je gegen Empfangsschein an: − den Vertreter der Gesuchsteller, zweifach, für sich und die Gesuchsteller, − den Vertreter der Gesuchsgegnerin, zweifach, für sich und die Gesuchsgegnerin, − Rechtsanwältin Dr. L._____, M._____ Rechtsanwälte AG, … [Adresse], … Zürich, als Einzelschiedsrichterin, − die Obergerichtskasse. -8- Zürich, 29. April 2020