4.5. Auf entsprechende Anfrage vom 9. April 2020 hin, in welcher betont wurde, dass die Gesuchsteller Wert darauf legten, dass die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter die Schiedssprache Englisch auf einer "juristisch-professionellen Basis" und fliessend beherrsche, und dass die Gesuchsgegner darauf hingewiesen hätten, dass sich eine Regelung und Begrenzung der Verfahrenskosten nach den Kostentabellen entweder der SCAI oder der ICC aufdränge (act. 14), hat sich Rechtsanwältin Dr. L._____ von M._____ Rechtsanwälte in Zürich bereit erklärt, das Amt als Einzelschiedsrichterin auszuüben (act. 16). RAin Dr. L.__