4.1. Zwischen den Parteien ist eine Forderung von Fr. 200'000.– streitig. Gemäss Ziffer 5 des Kaufvertrages wurde dieser Kaufpreisanteil bei Vertragsabschluss zurückgehalten und sollte erst bei einem sogenannten "Earn Out" gemäss Ziffer 16 fällig werden (act. 1 S. 4). Die Fr. 200'000.– waren gemäss Ziffer 5 dann verdient, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf mindestens neun Pizza-...-Franchisebetriebe in D._____-Franchisebetriebe umgewandelt waren (act. 3/2).