Im Hinblick darauf werde das Gericht ersucht, bereits bei der Wahl der Schiedsperson zu sondieren, ob diese einer Entschädigung des Schiedsgerichts nach den Kostentabellen entweder der Swiss Chambers Arbitration Institution (SCAI) oder der Internationalen Handelskammer (ICC) zustimmen würde. Die Kostentabellen kämen ausschliesslich für die Entschädigung der Schiedsperson zur Verwendung, d.h. es würden keine zusätzlichen administrativen Kosten anfallen, und das Verfahren müsste auch nicht von der Schiedsinstitution begleitet werden (act. 8 S. 4). 3. Prozessuales