2.1. Die Gesuchsteller führten im Gesuch vom 4. Dezember 2019 aus, dass sie der Gesuchsgegnerin am 7. Februar 2018 zunächst Rechtsanwalt lic. iur. F._____ von G._____ Rechtsanwälte als Schiedsrichter vorgeschlagen hätten. Die Gesuchsgegnerin habe diesen Vorschlag jedoch mit Schreiben vom 23. März 2018 abgelehnt und ihrerseits Rechtsanwalt lic. iur. H._____ von I._____AG vorgeschlagen (act. 1 S. 5). Auch ein neuerlicher Versuch vom November 2019, anlässlich welchem der Gesuchsgegnerin Rechtsanwältin Prof. Dr. J._____ von K._____ [Kanzlei] vorgeschlagen worden sei, sei gescheitert; die Gesuchsgegnerin habe an RA H._____ festgehalten (act. 1 S. 6). Die Parteien hätten sich somit