, das rechtliche Gehör gewährt (act. 7). Die rechtzeitig erfolgte Stellungnahme vom 23. Januar 2020 (act. 8; 10/2-4) wurde -3- den Gesuchstellern mit Verfügung vom 27. Januar 2020 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 11). Diese liessen sich nicht mehr vernehmen. 1.3. Mit Eingabe vom 3. März 2020 teilte Rechtsanwalt lic. iur. Y1._____ mit, dass ab sofort er die Gesuchsgegnerin vertrete (act. 12). 2. Ausführungen der Parteien