1.2. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2019 gelangten die Gesuchsteller an die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich und ersuchten darum, für die Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Forderungsstreitigkeit einen Schiedsrichter zu ernennen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gegenpartei (act. 1). Den ihnen mit Verfügung vom 19. Dezember 2019 (act. 4) auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 8'000.– leisteten die Gesuchsteller fristgerecht am 7. Januar 2020 (act. 6). Mit Verfügung vom 9. Januar 2020 wurde der Gesuchsgegnerin, damals vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y2._____, das rechtliche Gehör gewährt (act. 7).