Die erwähnten Gesuche (act. 1-2, act. 17-18) wurden von B._____ im Namen der Eigentümergemeinschaft "A._____", c/o B._____, ... [Adresse] ZH, gestellt (act. 1 und 2). Auch die ergänzende Eingabe vom 22. September 2019 wurde im Namen der Eigentümergemeinschaft "A._____" verfasst (act. 6 S. 1 und 2). B._____ unterschrieb die Eingaben in diesen Fällen jeweils als kommissarischer Verwalter (act. 2 S. 4 und act. 6 S. 2) und stellte die Gesuche im Namen der einfachen Gesellschaft. Damit wurden die entsprechenden Gesuche durch eine nicht parteifähige Gesellschaft, die Eigentümergemeinschaft "A._____", eingereicht.