4. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2019 gelangte sodann B._____ (fortan: Gesuchsteller 2) in eigenem Namen sowie im Namen der Eigentümergemeinschaft "A._____" ans Obergericht des Kantons Zürich und ersuchte dieses darum, es sei die ausserordentliche Generalversammlung vom 9. November 2019 zu annullieren und es seien sämtliche Protokolle bzw. Dokumente für ungültig zu erklären, sowie, es sei dafür zu sorgen, dass mindestens zwei zusätzliche Angebote für die Wahl der Fremdverwaltung der Eigentümergemeinschaft eingeholt würden (act. 17 bis 20). Diese Eingaben werden den Gesuchsgegnern 1 bis 12 mit der vorliegenden Verfügung zugestellt.