2. Mit Verfügung vom 17. September 2019 (act. 5) wurde der Gesuchstellerin 1 Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses angesetzt. Dieser ging innert Frist ein (act. 9). Ebenfalls wurde die Gesuchstellerin 1 mit besagter Verfügung aufgefordert, sich zur Rechtsnatur der Eigentümergemeinschaft "A._____" und aufgrund der Bestimmung von Ziffer 23.5.2 des Reglements der Eigentümergemeinschaft "A._____" vom 1. Januar 2002 zur Frage der Legitimation von B._____ zu äussern. Im Weiteren wurden die übrigen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft "A._____" C._____, D._____, E._____, F._____, G.___