_ des International Centre for Dispute Resolution, International Arbitration Tribunal (Nr. 1). Darin wurde die dortige Beklagte und hiesige Gesuchsgegnerin verpflichtet, der dortigen Klägerin und hiesigen Gesuchstellerin einen Betrag von USD 9'837'967.49 zu bezahlen sowie - als Kompensation für die entstandenen Kosten und Auslagen - einen Betrag von USD 700'677.63 zuzüglich CHF 20'368.77 bzw. zuzüglich GBP 1'225.- zu entrichten. Alle übrigen Rechtsbegehren wurden abgewiesen (act. 4/2 S. 62). 2. Mit Eingabe vom 26. August 2019 liess die Gesuchstellerin um Folgendes ersuchen (act. 1):