Im Blogbeitrag vom tt.mm.2019 (act. 4/16) äusserte sich der Abgelehnte schliesslich u.a. zu den Ansprüchen auf Streik, Lohngerechtigkeit, mehr Ferien und verbesserten Kündigungsschutz sowie zu den Arbeitszeiten der schweizerischen Bevölkerung und lehnte eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes sowie eine Schwächung der Arbeitszeiterfassung ab. Gegenstand des zwischen den Parteien hängigen Schiedsverfahrens ist gemäss der Anzeige betreffend dessen Einleitung vom 11. Juni 2019 (act. 4/8 S. 1 f.) die Feststellung, dass die hiesige Gesuchstellerin Art. 25 des Gesamtarbeitsvertrages zwischen den Parteien (Version 2018) und namentlich die "Flight Time Limitations" verletzt habe,